Auszug

Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB

Versendungskauf

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB

Versendungskauf, § 475 II, III 2 BGB

  • § 447 I BGB gilt nur ausnahmsweise, § 475 II: Preisgefahr bleibt regelmäßig bis Ablieferung bei Verkäufer, aber Leistungsgefahr geht schon mit Versand an Käufer über (Käufer muss nichts zahlen, kann aber keine Neulieferung verlangen)
  • § 447 II BGB gilt nicht, § 475 III 2 BGB

2.
Wiederholen

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Wie wirkt es sich auf einen Versendungskauf aus, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt?

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