Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Kaufvertrag
Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB
Versendungskauf
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB
Versendungskauf, § 475 II, III 2 BGB
- § 447 I BGB gilt nur ausnahmsweise, § 475 II: Preisgefahr bleibt regelmäßig bis Ablieferung bei Verkäufer, aber Leistungsgefahr geht schon mit Versand an Käufer über (Käufer muss nichts zahlen, kann aber keine Neulieferung verlangen)
- § 447 II BGB gilt nicht, § 475 III 2 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie wirkt es sich auf einen Versendungskauf aus, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt?
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