Auszug

Reallast, §§ 1105 ff. BGB

Reallast

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Reallast, §§ 1105 ff. BGB

Reallast, §§ 1105 ff. BGB: Belastung eines Grundstücks mit Verpflichtung wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten; z.B. Zahlung einer Leibrente, Betreuungsleistungen, Ernteerträge

  • Persönliche Haftung des Eigentümers, § 1108 BGB

2.
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3.
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Frage 1

E räumt ihrem Nachbarn N das Recht ein, dass dieser einmal im Jahr das Obst von ihren Bäumen ernten kann. Dies wird im Grundbuch vermerkt. Welche Aussagen sind richtig?

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