Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Besonderheiten im Schuldverhältnis
Vertragsstrafe, §§ 339 ff. BGB
Vertragsstrafe
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vertragsstrafe, §§ 339 ff. BGB
Funktionen
- Druck ordnungsgemäß zu leisten
- Schadenskompensation ohne konkreten Schaden nachweisen zu müssen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wozu dienen Vertragsstrafen?
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