Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Obliegenheit
ObliegenheitAnnahmeobliegenheitRügeobliegenheit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Obliegenheit
Obliegenheit: Einhaltung freiwillig (kann nicht erzwungen werden), aber Nichteinhaltung ist nachteilhaft
- Kein einklagbarer Anspruch auf Erfüllung
- Nichtbeachtung rechtlich nachteilhaft
- Begründet Rechtsnachteile (z.B. Verlust oder Kürzung von Anspruch), z.B. nicht unverzügliches Anzeigen etwaiger Mängel begründet Mitverschulden gem. § 254 BGB; z.B. Nichtbeachtung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. 377 HGB führt zu Verlust der Mängelrechte
- Aber keine Schadensersatzpflicht
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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