Auszug

Obliegenheit

ObliegenheitAnnahmeobliegenheitRügeobliegenheit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Obliegenheit

Obliegenheit: Einhaltung freiwillig (kann nicht erzwungen werden), aber Nichteinhaltung ist nachteilhaft

  • Kein einklagbarer Anspruch auf Erfüllung
  • Nichtbeachtung rechtlich nachteilhaft
    • Begründet Rechtsnachteile (z.B. Verlust oder Kürzung von Anspruch), z.B. nicht unverzügliches Anzeigen etwaiger Mängel begründet Mitverschulden gem. § 254 BGB; z.B. Nichtbeachtung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. 377 HGB führt zu Verlust der Mängelrechte
    • Aber keine Schadensersatzpflicht

2.
Wiederholen

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