Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Weitere Einwendungen
Gesetzliche Verbote, § 134 BGB
Umgehungsgeschäft
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gesetzliche Verbote, § 134 BGB
Umgehungsgeschäfte z.B. Gaststättenbetriebserlaubnis entzogen, Wirt verkauft Gaststätte und arbeitet als Geschäftsführer weiter
- Umgehungsgeschäft ebenfalls nichtig gem. § 134 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Auswirkung hat es, wenn die tatsächlichen Folgen stattdessen durch andere Geschäfte herbeigeführt werden, um § 134 BGB zu umgehen?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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