Auszug

Vormerkung: Wirkung der Vormerkung, §§ 883 ff. BGB

Vollwirkung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Vormerkung: Wirkung der Vormerkung, §§ 883 ff. BGB

Vollwirkung, §§ 106 InsO, 48 ZVG: Gleichstellung mit Vollrecht (Einschränkung des Insolvenzverwalters aus § 103 InsO)

2.
Wiederholen

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Wie wirkt sich das Vorliegen einer Vormerkung im Insolvenzverfahren aus?

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