Auszug
- Zivilrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Vormerkung und Anwartschaftsrecht
Vormerkung: Wirkung der Vormerkung, §§ 883 ff. BGB
Vollwirkung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vormerkung: Wirkung der Vormerkung, §§ 883 ff. BGB
Vollwirkung, §§ 106 InsO, 48 ZVG: Gleichstellung mit Vollrecht (Einschränkung des Insolvenzverwalters aus § 103 InsO)
2.Wiederholen
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Frage
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