Auszug

Vindikation, § 985 BGB

1.
Verstehen

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Vindikation, § 985 BGB

Konkurrenzen

  • Schuldrechtliche Ansprüche aus Vertrag, nachdem Besitzrecht erloschen ist (⇨ Vindikationslage), z.B. Anspruch auf Rückgabe der Mietsache nach Mietende gem. § 546 BGB kann auch auf § 985 BGB gestützt werden

    • Kein Vorrang des Schuldverhältnisses
      • Theorie des Vorrangs des Schuldverhältnisses: Vindikation, § 985 BGB, tritt subsidiär hinter vertraglichen Herausgabeansprüchen zurück, da Schuldverhältnis Sonderrechtsbeziehung
      • h.M.: Nebeneinander (echte Anspruchskonkurrenz) anwendbar
        • Wille des Gesetzgebers; § 986 gibt bereits Einwendung im Falle vertraglichen Besitzrechtes

  • § 861 BGB und § 1007 I BGB neben Vindikation, § 985 BGB, möglich: Herausgabeverlangen dann auf alle drei Anspruchsgrundlagen gestützt

2.
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Frage

Ist der Anspruch nach § 985 BGB ausgeschlossen, wenn noch ein weiterer Herausgabeanspruch besteht, z.B. aus Vertrag?

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