Bedingung, § 158 BGB, und Befristung, § 163 BGB

BedingungBefristung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Bedingung, § 158 BGB, und Befristung, § 163 BGB

Bedingung und Befristung: Nebenbestimmung eines Rechtsgeschäfts, die Wirkungen daraus von zukünftigem Ereignis abhängig machen

  • Bedingung, § 158 BGB: Zukünftiges ungewisses Ereignis; z.B. „wenn mein Sohn 18 wird“ (da nicht sicher ob dieses Lebensalter erreicht wird)
  • Befristung, § 163 BGB: Zukünftiges gewisses Ereignis, z.B. „wenn ich sterbe“ (da Tod kein ungewisses Ereignis, sondern mit Sicherheit irgendwann eintritt) ⇨ Entsprechende Anwendung der Vorschriften über Bedingung

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter Bedingung und Befristung und wie unterscheiden sie sich?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

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Frage 1

Großvater G schenkt seinem Enkel E ein wertvolles Gemälde mit den Worten: „Das Bild gehört dir, sobald du dein Jurastudium erfolgreich abgeschlossen hast." Kurz darauf verstirbt G. E möchte wissen, wie die Erklärung rechtlich zu beurteilen ist. Welche Aussagen treffen zu?

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