Auszug

Bösgläubigkeit, § 932 II BGB analog

Bösgläubigkeit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Bösgläubigkeit, § 932 II BGB analog

Bösgläubigkeit i.S.d. § 990 I 1 BGB

  • Analoge Anwendung des § 932 II BGB: Guter Glaube an Besitzberechtigung (nicht an Eigentum wie bei § 932 II BGB daher nur analoge Anwendung)

2.
Wiederholen

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Frage

Was ist unter „nicht in gutem Glauben“ i.S.d. § 990 I 1 BGB zu verstehen?

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