Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Bereicherungsrecht
Kenntnis der Nichtschuld, § 814 BGB
Kenntnis der Nichtschuld
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Kenntnis der Nichtschuld, § 814 BGB
Ausschlussgrund Kenntnis der Nichtschuld, § 814 BGB: Positive Kenntnis der Tatsachen- und Rechtslage, dass nichts geschuldet; selbst grob fahrlässige Unkenntnis schadet nicht
- Kein Anspruch aus § 812 I 1 Alt. 1 BGB
- Zu umgehen durch Leistung unter Vorbehalt der Rückforderung: z.B. sinnvoll bei Mietminderung, wenn unklar in welcher Höhe Miete gemindert ist (Zuwenigleistung würde ggf. Kündigungsgrund schaffen, Zuvielleistung wäre ohne Vorbehalt gem. § 814 BGB nachträglich nicht kondizierbar)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Kann eine Leistung zurückgefordert werden, wenn der Leistende wusste, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
B erpresst die wohlhabende A und droht damit, ihre persönlichen Informationen öffentlich zu machen, wenn sie ihm nicht eine beträchtliche Geldsumme überweist. Unter dem Druck der Erpressung überweist A das geforderte Geld an B. Kann sie das Geld zurückfordern?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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