Auszug

Verwendungsersatzanspruch, §§ 994 ff. BGB

Verwendungsersatzanspruch

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Verwendungsersatzanspruch, §§ 994 ff. BGB

Verwendungsersatzanspruch, §§ 994 ff. BGB: Gegenansprüche des Besitzers

  • Zweck: Schutz des Besitzers (besser als Ausgleich nach Bereicherungsrecht, da dort z.B. keine Wertsteigerung erfasst)

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Welche Gegenansprüche stehen dem Besitzer im EBV zu?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Dieb D stiehlt das Fahrrad des A und veräußert es an den gutgläubigen B. Für 200€ lässt B die defekten Bremsen des A austauschen. Kann er von A dafür Ersatz verlangen?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

Dieb D stiehlt das Fahrrad des A und veräußert es an den gutgläubigen B. Für 200€ lässt B das Rad neu lackieren. Der Wert des Fahrrads erhöht sich um 50€. Kann er von A dafür Ersatz verlangen?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

Dieb D stiehlt das Fahrrad des A und veräußert es an den gutgläubigen B. Für 200€ lässt B die defekten Bremsen des A austauschen. Hat A einen durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe, wenn B Ersatz verlangt?

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Frage 4

Dieb D stiehlt das Fahrrad des A. Für 200€ lässt B die defekten Bremsen des A austauschen. Hat A einen durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe, wenn D Ersatz verlangt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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