Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeines Sachenrecht
- Besitz
Selbsthilfe des Besitzers / Gewaltrechte, § 859 BGB
SelbsthilfeSelbsthilferechteGewaltrechteBesitzwehr
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Selbsthilfe des Besitzers / Gewaltrechte, § 859 BGB
Besitzwehr, § 859 I BGB: Erweiterung der Selbsthilferechte gem. §§ 227 ff. BGB (insb. Notwehr) ohne Erfordernis, dass obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen
- Recht bestehenden Besitz zu verteidigen
- Voraussetzungen
- Besitzentziehung / Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht, § 858 BGB, die noch nicht abgeschlossen
- Nichtüberschreitung der Erforderlichkeit der Gewaltanwendung (Gedanke des § 230 I BGB): Kein milderes Mittel
- Nach Überschreitung zeitlicher Grenzen: Nur noch Besitzschutzklage aus § 862 BGB (gerichtliche Durchsetzung)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie kann sich der Besitzer wehren, wenn gegen ihn verbotene Eigenmacht ausgeübt wird (z.B. ein Dieb versucht Handtasche wegzureißen)?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
B läuft auf dem Weg zu einer Geburtstagsfeier durch den Görlitzer Park. In Händen trägt er eine seltene Flasche Wein. Plötzlich nähert sich S und versucht, sie zu entwenden. B stößt den S zurück, sodass dieser hinfällt und sich verletzt. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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