Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
§ 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetz
Schutzgesetz
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
§ 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetz
Voraussetzungen
- Schutzgesetz verletzt
- Nach Schutznormtheorie: Rechtsnorm die (auch) Schutz eines Einzelnen bezweckt, Betroffener muss in konkreter Situation von persönlichem und sachlichem Schutzbereich der Norm umfasst sein
- Auch untergesetzliche Rechtsnormen, § 2 EGBGB
- M.M.: Verkehrssicherungspflichten als Schutzgesetz i.S.d. § 823 II BGB
- Wortlaut „Schutzgesetz“; Deliktsrecht gerade kein allgemeiner Vermögensschutz
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
- Schaden, §§ 249 ff. BGB
2.Wiederholen
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Frage
Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 823 II BGB?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Der siebzehnjährige A und die siebzehnjährige B, die sich in der Schule kennengelernt haben, geraten auf einer Party in Streit. A schlägt B überraschend ins Gesicht, wodurch B Verletzungen davonträgt und seine Brille zerbricht. Kann B von A Schadensersatz verlangen?
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Frage 2
Mieter M hat mit Vermieter V einen Mietvertrag geschlossen. Beim Einzug wird ihm die Hausordnung ausgehändigt, die ihn zu regelmäßigem Schneeräumen verpflichtet. M sieht es nicht ein, Schnee zu schippen. Eines Tages stürzt Postbote P auf dem ungeräumten Zugangsweg zum Mietshaus und bricht sich den Arm. Hat P einen Anspruch aus § 823 I BGB?
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