Auszug

§ 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetz

Schutzgesetz

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

§ 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetz

Voraussetzungen

  1. Schutzgesetz verletzt
    • Nach Schutznormtheorie: Rechtsnorm die (auch) Schutz eines Einzelnen bezweckt, Betroffener muss in konkreter Situation von persönlichem und sachlichem Schutzbereich der Norm umfasst sein
    • Auch untergesetzliche Rechtsnormen, § 2 EGBGB

    • M.M.: Verkehrssicherungspflichten als Schutzgesetz i.S.d. § 823 II BGB
      • Wortlaut „Schutzgesetz“; Deliktsrecht gerade kein allgemeiner Vermögensschutz

  2. Rechtswidrigkeit
  3. Verschulden
  4. Schaden, §§ 249 ff. BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 823 II BGB?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

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Frage 1

Der siebzehnjährige A und die siebzehnjährige B, die sich in der Schule kennengelernt haben, geraten auf einer Party in Streit. A schlägt B überraschend ins Gesicht, wodurch B Verletzungen davonträgt und seine Brille zerbricht. Kann B von A Schadensersatz verlangen?

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Frage 2

Mieter M hat mit Vermieter V einen Mietvertrag geschlossen. Beim Einzug wird ihm die Hausordnung ausgehändigt, die ihn zu regelmäßigem Schneeräumen verpflichtet. M sieht es nicht ein, Schnee zu schippen. Eines Tages stürzt Postbote P auf dem ungeräumten Zugangsweg zum Mietshaus und bricht sich den Arm. Hat P einen Anspruch aus § 823 I BGB?

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