Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Störungen im Schuldverhältnis
Unmöglichkeit: Praktische Unmöglichkeit, § 275 II BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Unmöglichkeit: Praktische Unmöglichkeit, § 275 II BGB
- Äquivalenzstörung / „wirtschaftliche Unmöglichkeit“: Leistung wegen Missverhältnis zum Gegenleistungsanspruch (Schuldnerinteresse) nicht zumutbar; z.B. Rohöl wird viel teurer als vereinbarter Verkaufspreis ⇨ Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Liegt praktische Unmöglichkeit auch vor, wenn das Missverhältnis nicht zum Leistungsinteresse des Gläubigers, sondern zum Gegenleistungsanspruch des Schuldners besteht?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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