Auszug

Echte GoA, § 677 BGB

Echte GoABerechtigte GoAUnberechtigte GoA

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Echte GoA, § 677 BGB

Ansprüche des Geschäftsführers gegen den Geschäftsherrn

  • Berechtigte GoA, §§ 677, 683 BGB: Im Interesse und Wille des Geschäftsherrn (oder von diesem genehmigt gem. § 684 2 BGB)
    • Ersatz von Aufwendungen, §§ 683 1, 670 BGB: Auch Ersatzfähigkeit von Schäden nach dem Rechtsgedanken des § 110 HGB
  • Unberechtigte GoA, §§ 677, 684 BGB: Nicht im Interesse und Wille des Geschäftsherrn
    • Nur Herausgabe des Erlangten, §§ 684 1, 812 ff. BGB: Nach Bereicherungsrecht, soweit Geschäftsherr noch bereichert
    • Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens, § 679 BGB: Wenn ohne Geschäftsführung Pflicht im öffentlichen Interesse oder gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn gefährdet

2.
Wiederholen

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Frage

Was kann der Geschäftsführer einer echten GoA vom Geschäftsherrn verlangen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A und B besitzen zwei benachbarte Ferienwohnungen. Sie haben die Wohnungsschlüssel ausgetauscht, damit sie im Bedarfsfall füreinander einspringen können. Da A schon lange nach Mietern sucht, vermietet B dessen Ferienwohnung für ein Wochenende an ihren Bekannten C. Um dem C die Schlüssel zu bringen, entstehen ihr Fahrtkosten. Kann sie dafür von A Ersatz verlangen?

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Frage 2

A und B besitzen zwei benachbarte Ferienwohnungen. Sie haben die Wohnungsschlüssel ausgetauscht, damit sie im Bedarfsfall füreinander einspringen können. A möchte seine Wohnung momentan jederzeit zur eigenen Verfügung bereit halten. B vermietet dessen Ferienwohnung dennoch für ein Wochenende an ihren Bekannten C. Um dem C die Schlüssel zu bringen, entstehen ihr Fahrtkosten. Kann sie dafür von A Ersatz verlangen?

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Frage 3

Da A schon lange nach Mietern sucht, vermietet B dessen Ferienwohnung für ein Wochenende an ihren Bekannten C. C bezahlt direkt an B. Hat A Ansprüche gegen B?

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Frage 4

Da A schon lange nach Mietern sucht, vermietet B dessen Ferienwohnung für ein Wochenende an ihren Bekannten C. Kann sie für diese Tätigkeit von A Ersatz verlangen?

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