Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Erlöschen des Schuldverhältnisses
Erfüllung, §§ 362 ff. BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Erfüllung, §§ 362 ff. BGB
Minderjährige nicht empfangszuständig zur Entgegennahme von Leistungen
Bewirken nur durch Leistung ggü. Eltern oder mit Genehmigung der Eltern
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Tritt Erfüllung ein, wenn an einen Minderjährigen geleistet wird?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A ist neun Jahre alt. Mit Einwilligung seiner Eltern schließt er einen Kaufvertrag über einen neuen Schulranzen mit Händler H. H bringt dem A den Schulranzen am nächsten Tag, als die Eltern nicht da sind. A hat an diesem Tag aber Ärger von seinem Lehrer bekommen und beschließt, nie wieder zur Schule zu gehen. Daher zerstört er den neuen Schulranzen. Als die Eltern heim kommen sind sie entsetzt. Sie verlangen von H Lieferung eines neuen Schulranzens. Zu Recht?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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