Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
§ 823 I BGB B: Rechtsgutverletzung
Rechtsgutverletzung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
§ 823 I BGB B: Rechtsgutverletzung
„Kind als Schaden“: Arzt erkennt Behinderung eines ungeborenen Kindes schuldhaft nicht durch Pränataldiagnostik, weshalb ungewolltes Kind nicht abgetrieben, sondern geboren wird
- Kein Anspruch des Kindes („wrongful life“) auf Ersatz von Gesundheitsschäden
- Leben kein Schaden
- Behinderung nicht durch Arzt verursacht
- Kein Anspruch der Eltern („wrongful birth“) auf Ersatz von Unterhaltsschäden
- Kein deliktischer Schadensersatz: Nicht „Kind als Schaden“
- Aber ggf. vertraglicher Schadensersatz aus §§ 280 ff. BGB für lebenslange Unterhaltspflicht
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Kann wegen der Geburt eines behinderten Kindes Schadensersatz gem. § 823 I BGB von einem Arzt gefordert werden, weil kein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wurde?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Arzt A untersucht die schwangere B mittels Pränataldiagnostik. Unaufmerksam übersieht er schuldhaft die Behinderung des ungeborenen Kindes C. B hätte C abgetrieben, wenn sie von der Behinderung gewusst hätte. Bestehen Ansprüche auf Schadensersatz aus § 823 I BGB gegen A?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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