- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Willenserklärung
Zugang
1.Verstehen
Zugang
Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen: In Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt und unter regelmäßigen Umständen Kenntnis zu erwarten (unabhängig von tatsächlicher Kenntnisnahme); z.B. Zugang auch, wenn E-Mail eine Woche lang unentdeckt im Spam-Ordner liegt
Stell dir vor, du sendest eine E-Mail, um einen Kaufvertrag abzuschließen – wann wird deine Willenserklärung eigentlich wirksam? Entscheidend dafür ist bei empfangsbedürften Willenserklärungen der Zugang. Damit deine E-Mail wirksam wird, muss sie in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangen. Aber was bedeutet das? Es bedeutet, dass die E-Mail so in den Bereich des Empfängers gelangt sein muss, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Ob die E-Mail gelesen wird oder eine Woche unentdeckt im Spam-Ordner liegt, spielt für den Zugang keine Rolle.
2.Wiederholen
Welche Voraussetzungen hat der Zugang einer Willenserklärung?
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