Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Zustimmung: Einwilligung und Genehmigung
ZustimmungEinwilligungGenehmigung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Zustimmung: Einwilligung und Genehmigung
Zustimmung, § 182 BGB: Einverständnis mit einem abgeschlossenen Rechtsgeschäft
- Einwilligung, legaldefiniert in § 183 BGB: Vorherige Zustimmung (vor Abschluss des Geschäfts); z.B. bei beschränkter Geschäftsfähigkeit gem. § 107 BGB
- Genehmigung, legaldefiniert in § 184 BGB: Nachträgliche Zustimmung (nach Abschluss des Geschäfts), z.B. bei beschränkter Geschäftsfähigkeit gem. § 108 I BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter den Begriffen „Zustimmung“, „Einwilligung“ und „Genehmigung“?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Was versteht man unter den Begriffen „Zustimmung“, „Einwilligung“ und „Genehmigung“?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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