Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis
Vertretenmüssen: Verantwortlichkeit für Dritte, §§ 278, 31 BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vertretenmüssen: Verantwortlichkeit für Dritte, §§ 278, 31 BGB
Nur zurechenbar, wenn Handlung bei Erfüllung der Verbindlichkeit, z.B. Malergehilfe wirft beim Malen in Kundenwohnung Farbeimer um
- Bei Gelegenheit: z.B. nicht, wenn Malergehilfe Kunden bestiehlt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie müssen das Verhalten des Dritten und die Verbindlichkeit des Schuldners zusammenhängen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Hausmeister H im Dienst des Vermieters A findet die Schlüssel zum Lamborghini des Mieters B. Er "leiht" sich den Wagen für eine kleine Spritztour und verursacht dabei leicht fahrlässig einen Schaden i.H.v. 300.000€. Hat B gegen A einen Anspruch aus § 280 I BGB?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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