- Zivilrecht
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- Grundpfandrechte
Hypothek: Wirkung der Erfüllung
1.Verstehen
Hypothek: Wirkung der Erfüllung
Erfüllung durch Eigentümer: Personenverschiedener Eigentümer des hypothekarisch belasteten Grundstücks leistet auf Hypothek wegen Befriedigungsrechts des Eigentümers gem. § 1142 BGB
Forderung geht auf Eigentümer über, § 1143 I 1 BGB
Hypothek folgt und wird zur Eigentümerhypothek, §§ 1153 I, 1177 II BGB: Eigentümerhypothek (≠ Eigentümergrundschuld), die nur behandelt wird wie Eigentümergrundschuld, § 1177 II BGB, da dem Eigentümer auch die Forderung zusteht, zu der die Forderung akzessorisch ist
2.Wiederholen
Welche Folgen hat es, wenn der Eigentümer eines hypothekarisch belasteten Grundstücks leistet (der nicht zugleich persönlicher Schuldner der gesicherten Forderung ist)?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Eigentümer E hat ein Grundstück, auf dem eine Hypothek lastet, die Bank B hält. Die Hypothek sichert eine Forderung der B gegen P. E zahlt an B. Welche Aussagen sind richtig?
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