Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Besonderheiten im Schuldverhältnis
Verträge über digitale Produkte: Mängelgewährleistung, §§ 327d ff. BGB
Digitales Mängelgewährleistungsrecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verträge über digitale Produkte: Mängelgewährleistung, §§ 327d ff. BGB
Mängelrechte, §§ 327i ff. BGB: Ähnelt kaufrechtlicher Gewährleistung gem. §§ 434 ff. BGB
- Nacherfüllung, §§ 327i Nr. 1, 327l BGB
- Vertragsbeendigung, §§ 327i Nr. 2 Alt. 1, 327m, 327o BGB
- Minderung, §§ 327i Nr. 2 Alt. 2, 327n BGB
- Schadensersatz, §§ 327i Nr. 3 Alt. 1, 280 I BGB
- Aufwendungsersatz, §§ 327i Nr. 3 Alt. 2, 284 BGB
- Beweislastumkehr, § 327k BGB: Wenn Mangel innerhalb eines Jahres auftritt, gilt Vermutung der Mangelhaftigkeit bereits zum Zeitpunkt des Bereitstellung; ähnlich wie § 477 BGB
- Verjährung grds. nach zwei Jahren, § 327j I 1 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Rechte hat der Verbraucher bei Verträgen über digitale Produkte, wenn das Produkt mangelhaft ist?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A erwirbt eine Software zum Download. Wegen eines Fehlers im Code, lässt sie sich nicht starten. Eine Beschwerdemail des A bleibt unbeantwortet. Welche Rechte stehen ihm zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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