Auszug

Ersatz vergeblicher Aufwendungen, § 284 BGB

Ersatz vergeblicher Aufwendungen

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Ersatz vergeblicher Aufwendungen, § 284 BGB

Voraussetzungen

  1. Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 280 I, III, 281-283 BGB
    • Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung: Nur Voraussetzungen des Anspruchs dem Grunde nach erforderlich, Schaden gem. §§ 249 ff. BGB muss gerade nicht vorliegen
      • Nichtleistung/Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB: Fristsetzung, Fälligkeit, Durchsetzbarkeit des Anspruchs
      • Schutzpflichtverletzung, §§ 280 I, III, 282 BGB: Unzumutbarkeit der Leistung
      • Unmöglichkeit, §§ 280 I, III, 283 BGB: Unmöglichkeit, § 275 BGB
      • Anfängliche Unmöglichkeit, § 311a II 1 Var. 1 BGB
  2. Aufwendung: z.B. Transportkosten
  3. Aufwendung getätigt im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung: Nur nach Begründung des Schuldverhältnisses getätigte Aufwendungen
  4. Billigkeit der Aufwendung: Kein offensichtliches Missverhältnis zur nicht erbrachten Leistung (Rechtsgedanke des § 254 BGB)
  5. Kausalität der Pflichtverletzung für Zweckverfehlung der Aufwendung, § 284 BGB a.E.

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Welche Voraussetzungen hat der Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Einzelhändler E mietet bei V für einen Tag einen Motorroller für eine besondere Verkaufsaktion. Da V genau diesen Roller an diesem Tag spontan privat nutzen möchte, weigert sie sich, Roller zur Verfügung zu stellen. E hatfür diesen Tag extra eine Fahrerin engagiert. Kann er deren Honorar i.H.v. 100€ von V ersetzt verlangen?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Schuldrecht Allgemeiner Teil findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau