Auszug
- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang durch Rechtsgeschäft
Gutgläubiger Erwerb: Abhandenkommen, § 935 BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gutgläubiger Erwerb: Abhandenkommen, § 935 BGB
- Besitzaufgabe bei Minderjährigen immer Abhandenkommen
- Da Besitzaufgabe Realakt knüpft Unfreiwilligkeit an natürlichen Willen, also Einsichtsfähigkeit nach § 828 III BGB analog (≠ Geschäftsfähigkeit bei rechtsgeschäftlichem Willen)
- Aber bei Geschäftsunfähigen immer unfreiwillig
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Können Minderjährige freiwillig den unmittelbaren Besitz aufgeben oder ist darin immer ein Abhandenkommen zu sehen?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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