- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Kaufvertrag
Gewährleistung: Kenntnis des Käufers, § 442 BGB
1.Verstehen
Gewährleistung: Kenntnis des Käufers, § 442 BGB
Ausschluss der Mängelrechte, § 442 BGB
Bei Kenntnis des Käufers über Mangel bei Vertragsschluss, § 442 I 1 BGB
Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers über Mangel bei Vertragsschluss, § 442 I 2 BGB
Es sei denn arglistiges Verschweigen oder Garantie durch Verkäufer, § 442 I 2 BGB
Keine Anwendung beim Verbrauchsgüterkauf, § 475 III 2 BGB: Seit 01.01.2022
2.Wiederholen
Kann der Käufer Mängelrechte auch geltend machen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kannte oder kennen musste?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Unternehmer A kauft im Fahrradhandel des B ein Fahrrad zum privaten Gebrauch. Während der Vertragsverhandlungen bemerkt A, dass das Rad bereits mangelhaft ist. B weiß davon nichts. A ist in Eile und kauft das Fahrrad trotzdem, nimmt sich aber vor, den Mangel später zu reklamieren. Als er einige Wochen darauf Nacherfüllung verlangt, weigert sich B. Zu recht?
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