Auszug

Gewährleistung: Kenntnis des Käufers, § 442 BGB

Kenntnis des Käufers

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gewährleistung: Kenntnis des Käufers, § 442 BGB

Ausschluss der Mängelrechte, § 442 I 1 BGB

  • Bei Kenntnis des Käufers über Mangel bei Vertragsschluss
  • Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers über Mangel bei Vertragsschluss
    • Es sei denn arglistiges Verschweigen oder Garantie durch Verkäufer, § 442 I 2 BGB
  • Keine Anwendung beim Verbrauchsgüterkauf, § 475 III BGB: Seit 01.01.2022

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Kann der Käufer Mängelrechte auch geltend machen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kannte oder kennen musste?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Unternehmer A kauft im Fahrradhandel des B ein Fahrrad zum privaten Gebrauch. Während der Vertragsverhandlungen bemerkt A, dass das Rad bereits mangelhaft ist. B weiß davon nichts. A ist in Eile und kauft das Fahrrad trotzdem, nimmt sich aber vor, den Mangel später zu reklamieren. Als er einige Wochen darauf Nacherfüllung verlangt, weigert sich B. Zu recht?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

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