Auszug
- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang durch Rechtsgeschäft
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB
Rückerwerb durch vormals Nichtberechtigten
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB
Rückerwerb durch vormals Nichtberechtigten führt aufgrund der Berechtigung durch gutgläubigen Erwerb zu Berechtigung des vormals Nichtberechtigten
- h.M.: Wertungskorrektur, Eigentum soll unmittelbar an früheren Eigentümer zurückfallen, da Geschäft für den, den es angeht
- Dies würde Stellvertretung erfordern, hier aber kein Vertreterwille; Rechtssicherheit
- Fallgruppen: Jeweils nach gutgläubigem Erwerb
- Rückabwicklung des Kausalgeschäfts: Rückerwerb insb. nach mangelbedingtem Rücktritt des Käufers, da §§ 346 ff. BGB nach Schutzrichtung nicht Besserstellung des Rückerwerbers bezwecken
- Geplantes „hin und her“: Gutgläubiger Erwerb rechtsmissbräuchlich bewusst ausgenutzt, um bei Rückübereignung Eigentum zu erlangen
- Nur vorläufiger Eigentumserwerb
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich, wenn der Nichtberechtigte die Sache vom gutgläubigen Erwerber zurück erwirbt? Wird er Eigentümer trotz seiner Bösgläubigkeit?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Mobiliarsachenrecht findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.