Auszug

§ 823 I BGB B: Rechtsgutverletzung

Rechtsgutverletzung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

§ 823 I BGB B: Rechtsgutverletzung

Körper und Gesundheit

  • Körper: Wesentlicher Eingriff in körperliche Integrität (z.B. Haare abschneiden)
  • Gesundheit: Körperliche Funktionen in nicht unerheblicher Weise beeinträchtigt (unmittelbar oder mittelbar über Psyche), z.B. auch Vernichtung von eingefrorenem Sperma eines Zeugungsunfähigen Körperverletzung, da Zeugungsfähigkeit zerstört

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wann liegt eine Verletzung von Körper oder Gesundheit i.S.d. § 823 I BGB vor?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Der siebzehnjährige A und die siebzehnjährige B, die sich in der Schule kennengelernt haben, geraten auf einer Party in Streit. A schlägt B überraschend ins Gesicht, wodurch B Verletzungen davonträgt und seine Brille zerbricht. Kann B von A Schadensersatz verlangen?

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