Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Inhalt von Schadensersatzansprüchen allgemein
Inhalt von Schadensersatzansprüchen, §§ 249 ff. BGB
NaturalrestitutionGeldersatz
1.Verstehen
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Inhalt von Schadensersatzansprüchen, §§ 249 ff. BGB
Formen des Schadensersatzes
- Grds. Naturalrestitution, § 249 I BGB
- Wiederherstellung des wirtschaftlichen Zustandes, der ohne das schädigende Ereignis bestünde
- Status quo ante (Vergleich vor und nach Ereignis): z.B. wenn im Frühjahr Obstgarten abgebrannt und im Herbst Schadensersatz verlangt auch Obst zu ersetzen (nicht nur abgebrannte Bäume)
- Vorrang der Naturalrestitution: Recht des Schädigers, verletztes Rechtsgut selbst wirtschaftlich wiederherzustellen; Recht des Geschädigten, Rechtsgut möglichst im Original zurückzuerhalten
- Ausnahmsweise Geldersatz, §§ 249 II, 251, 252 BGB: z.B. weil Wiederherstellung nicht möglich, § 251 I BGB
- Ersatz immaterieller Schäden, § 253 BGB
2.Wiederholen
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Frage
In welcher Form ist Schadensersatz zu leisten?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
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Frage 1
In welcher Form ist grds. Schadensersatz zu leisten?
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