Auszug

Restitution, § 249 BGB

RestitutionWiederherstellung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Restitution, § 249 BGB

Restitution, § 249 BGB: Wiederherstellung

  • Herstellungsinteresse: Gerichtet auf Wiederherstellung des wirtschaftlichen Zustandes, der ohne schädigendes Ereignis bestünde

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter Restitution? Auf welches Interesse ist sie gerichtet?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto des B vollständig und irreparabel zerstört wird. Hat B gem. § 823 I BGB einen Anspruch auf Lieferung eines gleichwertigen Autos oder auf Ersatz der Kosten einer Wiederbeschaffung?

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Frage 2

A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto des B einen Kratzer abbekommt. B könnte den Schaden in der Lackiererei für 800€ beheben lassen. Da er aber ohnehin ein neues Auto anschaffen möchte, will er die 800€ lieber in einen Neuwagen investieren und das beschädigte Auto unrepariert weiterveräußern. Hat B gem. § 823 I BGB einen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 800€?

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