Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Inhalt von Schadensersatzansprüchen allgemein
Restitution, § 249 BGB
RestitutionWiederherstellung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Restitution, § 249 BGB
Restitution, § 249 BGB: Wiederherstellung
- Herstellungsinteresse: Gerichtet auf Wiederherstellung des wirtschaftlichen Zustandes, der ohne schädigendes Ereignis bestünde
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Restitution? Auf welches Interesse ist sie gerichtet?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto des B vollständig und irreparabel zerstört wird. Hat B gem. § 823 I BGB einen Anspruch auf Lieferung eines gleichwertigen Autos oder auf Ersatz der Kosten einer Wiederbeschaffung?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto des B einen Kratzer abbekommt. B könnte den Schaden in der Lackiererei für 800€ beheben lassen. Da er aber ohnehin ein neues Auto anschaffen möchte, will er die 800€ lieber in einen Neuwagen investieren und das beschädigte Auto unrepariert weiterveräußern. Hat B gem. § 823 I BGB einen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 800€?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Schuldrecht Allgemeiner Teil findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.