Auszug

Unmöglichkeit, § 275 BGB

Unmöglichkeit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Unmöglichkeit, § 275 BGB

Arten der Unmöglichkeit

  • Echte Unmöglichkeit, § 275 I BGB: Schon theoretisch kein Leistungserfolg möglich
  • Praktische Unmöglichkeit, § 275 II BGB: Benötigter Aufwand in grobem Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Gläubigers
  • Persönliche Unmöglichkeit, § 275 III BGB: Aus persönlichen Gründen Leistungspflicht unzumutbar

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Welche Arten der Unmöglichkeit werden unterschieden?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A verklagt B auf Erbringung einer geschuldeten aber unmöglichen Leistung. B sagt im Prozess nichts. In welchem Fall wird B zur Leistung verurteilt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

A verklagt B auf Erbringung einer geschuldeten aber unmöglichen Leistung. B sagt im Prozess nichts. In welchem Fall wird B zur Leistung verurteilt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

A verklagt B auf Erbringung einer geschuldeten aber offensichtlich unmöglichen Leistung. B sagt im Prozess nichts. In welchem Fall wird B zur Leistung verurteilt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 4

In welchen Fällen liegt Unmöglichkeit vor?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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