Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, §§ 280-286 BGB
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
1.Verstehen
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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, §§ 280-286 BGB
Voraussetzungen
- Schuldverhältnis: Rechtliche Sonderverbindung
- Insb. Vertrag
- Auch vorvertragliches Schuldverhältnis im Rahmen der Haftung aus c.i.c.
- Auch einseitige Leistungsverpflichtung: z.B. des Vermächtnisnehmers ggü. Erbe
- Auch gesetzliche Schuldverhältnisse: z.B. dingliche oder deliktische Ansprüche
- Pflichtverletzung des Schuldners
- Keine Pflichtverletzung, wenn Rechtfertigungsgrund (rechtswidrige Handlung vorausgesetzt)
- Ggf. zusätzliche Voraussetzungen, §§ 280 II, III BGB
- Keine zusätzlichen Voraussetzungen bei einfachem Schadensersatz, § 280 I
- Zusätzliche Voraussetzungen gem. § 280 II BGB bei Ersatz des Verzögerungsschadens, §§ 280 I, II, 286 BGB: Mahnung, Fälligkeit, Durchsetzbarkeit des Anspruchs
- Zusätzliche Voraussetzungen gem. § 280 III BGB bei Schadensersatz statt Leistung
- Nichtleistung / Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB: Fristsetzung, Fälligkeit, Durchsetzbarkeit des Anspruchs
- Schutzpflichtverletzung, §§ 280 I, III, 282 BGB: Unzumutbarkeit der Leistung
- Unmöglichkeit, §§ 280 I, III, 283 BGB: Unmöglichkeit, § 275 BGB
- Vertretenmüssen, § 280 I 2 BGB: Verantwortlichkeit des Schuldners für die Pflichtverletzung; insb. Verschulden (Vorsatz und Fahrlässigkeit); widerleglich vermutet durch negative Formulierung des § 280 I 2 BGB
- Verantwortlichkeit für Dritte, §§ 278, 31 BGB: Ggf. Verschulden Dritter zugerechnet
- Kausal verursachter Schaden, §§ 249 ff. BGB: Objektiv zurechenbar durch Pflichtverletzung verursacht
2.Wiederholen
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Frage
Welche Voraussetzungen haben die Ansprüche aus §§ 280 ff. BGB?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
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Frage 1
Vermieter A verursacht trotz Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt pflichtwidrig einen Schaden i.H.v. 300.000€ am Lamborghini seines Mieters B. Hat B gegen A einen Anspruch aus § 280 I BGB?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
Was ist die wichtigste Voraussetzung, damit die §§ 280 ff. BGB überhaupt grundsätzlich einschlägig sind?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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