Auszug
- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang durch Rechtsgeschäft
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB
Gutgläubiger ErwerbErwerb vom NichtberechtigtenBösgläubigkeitVerkehrsgeschäft
1.Verstehen
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Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB
Voraussetzungen
- Publizitätsträger / Rechtsscheinsträger
- Regelmäßig Besitzerwerb des Erwerbers erforderlich, §§ 929 1, 933, 934 Alt. 2 BGB
- Außer bei Abtretung eines Herausgabeanspruchs, wenn Veräußerer mittelbarer Besitzer, § 934 Alt. 1 BGB: Abtretung des Herausgabeanspruchs genügt
- Nicht aber, wenn kein Besitzmittlungsverhältnis, § 934 Alt. 2 BGB: Dann Besitzerwerb des Erwerbers erforderlich
- Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers: Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis, dass Sache nicht Veräußerer gehört, § 932 II BGB
- Gutgläubigkeit widerleglich vermutet durch negative Formulierung des § 932 I 1 BGB („es sei denn, dass er […] nicht in gutem Glauben ist“)
- Geschützt ist nur guter Glaube an Eigentum des Veräußerers
- z.B. nicht Verfügungsbefugnis des Veräußerers: z.B. wenn Veräußerer erkennbar nicht Eigentümer, Glaube an Bestehen einer Verfügungsermächtigung gem. § 185 BGB nicht geschützt
- Aber Ausnahme bei Kaufleuten, § 366 HGB: Auch guter Glaube an Verfügungsbefugnis geschützt
- z.B. nicht Vertretungsmacht
- z.B. nicht Wirksamkeit dinglicher Einigung
- „Zustimmender Dritter“: Auch guter Glaube an Eigentümerstellung eines Dritten, der durch Verfügungsermächtigung gem. § 185 BGB zustimmt; aber nur an seine Eigentümerstellung, nicht an das Bestehen der Ermächtigung (Ermächtigung muss tatsächlich vorliegen)
- Zurechnung der Bösgläubigkeit von Vertretern gem. § 166 I BGB
- Kein Abhandenkommen, § 935 BGB
- Verkehrsgeschäft: Auf beiden Seiten der Übertragung wirtschaftlich verschiedene Personen beteiligt
- Voraussetzung jeder Gutglaubensvorschrift, da nur Drittschutz bezweckt (gilt auch für § 892 und §§ 2366 f. BGB)
- Regelmäßig liegen Verkehrsgeschäfte vor
- Es sei denn wirtschaftliche Identität zwischen Veräußerer und Erwerber
- Es sei denn Erbauseinandersetzung unter Miterben
2.Wiederholen
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Frage
Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs beweglicher Sachen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
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Frage 1
Künstler K veräußert eine Skulptur an Sammler S. S denkt in gutem Glauben, dass K der Eigentümer der Skulptur ist. Tatsächlich hat K sie aus dem Museum M gestohlen. S behält die Skulptur 10 Jahre lang. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs beweglicher Sachen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3
Dieb D stiehlt das Fahrrad des A und veräußert es an den gutgläubigen B. Welche Aussagen sind richtig?
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Frage 4
Dieb D stiehlt das Fahrrad des A und veräußert es an den gutgläubigen B. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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