Auszug

Pfandrechte an Rechten, §§ 1273 ff. BGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Pfandrechte an Rechten, §§ 1273 ff. BGB

Pfandrechte an Rechten, §§ 1273 ff. BGB

  • Verpfändung gem. § 1274 BGB wie Übertragung des verpfändeten Rechts, nur dass Willenserklärung nicht auf Rechtsübertragung, sondern Pfandrechtsbestellung gerichtet

2.
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Können Pfandrechte auch an Rechten entstehen?

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