Auszug
- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Realsicherheiten des Mobiliarsachenrechts
Pfandrechte an Rechten, §§ 1273 ff. BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Pfandrechte an Rechten, §§ 1273 ff. BGB
Pfandrechte an Rechten, §§ 1273 ff. BGB
- Verpfändung gem. § 1274 BGB wie Übertragung des verpfändeten Rechts, nur dass Willenserklärung nicht auf Rechtsübertragung, sondern Pfandrechtsbestellung gerichtet
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Können Pfandrechte auch an Rechten entstehen?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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