Auszug

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten DritterVSDVSzDSchutzwirkung zugunsten Dritter

1.
Verstehen

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Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD / VSzD), gewohnheitsrechtlich anerkannt: Einbeziehung Dritter in Schutzpflichten aus § 241 II BGB (≠ Leistungspflichten, die nur ggü. Vertragspartner bestehen)

  • Zitation: z.B. Schadensersatz gem. [§ 280 I BGB] i.V.m. Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter?

3.
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Frage 1

Vater V schenkt seiner Tochter T ein Sparbuch und schließt dafür bei Bank B einen Sparvertrag zu ihren Gunsten ab. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

A kauft mit seiner Familie bei Händler H ein Auto. Da H gerade seine Verkaufsräume grundreinigen lässt, ist der Boden rutschig vom Bohnerwachs. Ein Warnschild hat V nicht aufgestellt. Nach Unterzeichnung des Vertrags rutscht As Sohn S aus und bricht sich den Arm. Er fordert von V Ersatz der Heilbehandlungskosten. Zu Recht?

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Frage 3

Zwischenhändler Z betreibt einen "Dropshipping"-Handel. Er verkauft vermeintlich praktische in China produzierte Pfennigartikel über bezahlte Werbung auf sozialen Medien und lässt sie direkt vom Großhändler G an seine Endkunden liefern, so auch an den E. Welche Aussagen in Bezug auf den Vertrag zwischen Z und G sind richtig?

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