- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang kraft Gesetzes
Verarbeitung, § 950 BGB
1.Verstehen
Verarbeitung, § 950 BGB
Verarbeitung, § 950 BGB: Bestimmungsgemäße Schaffung eines neuen Produkts aus Rohstoff (z.B. Skulptur aus Marmor)
- Neues Produkt: Wenn nach Verkehrsanschauung neue (weitergehende) Funktion („Wirtschaftlicher Neuheitsbegriff“); Indizien sind neue Bezeichnung, erhebliche Veränderungen in der Sachsubstanz, Erscheinungsbild; z.B. nicht Tonband nach Besprechung durch Altkanzler Kohl
- Auch Umbildung: Herstellung eines Produkts aus einem anderen, bereits bestehenden Produkt
2.Wiederholen
Was versteht man unter einer Verarbeitung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?
Handwerker H verarbeitet für Unternehmerin U ein Stück Metall, das U gehört, zu einem kunstvollen Schmuckstück. Welche Aussagen sind richtig?
Verkäufer V verkauft Käufer K eine Sache unter Eigentumsvorbehalt. Es wird zusätzlich eine Verarbeitungsklausel vereinbart. K verarbeitet die Sache weiter. Wie ist die Eigentumslage zu bewerten?
A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?
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