Auszug

Abstraktes Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis: Persönliche Haftungsübernahme

Persönliche HaftungsübernahmePersönliche Unterwerfungserklärung

1.
Verstehen

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Abstraktes Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis: Persönliche Haftungsübernahme

Persönliche Haftungsübernahme: Abstraktes Schuldanerkenntnis, §§ 780, 781 BGB, als Kreditsicherungsmittel in Höhe der Darlehenssumme

  • Regelmäßig als persönliche Unterwerfungserklärung, § 794 I Nr. 5 ZPO: In Form einer notariellen Unterwerfungserklärung (Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung), mit der Sicherungsnehmer in persönliches Vermögen vollstrecken kann
  • Insb. häufig zusätzlich zu Sicherungsgrundschuld, mit der nur in das Grundstück vollstreckt werden kann (ggf. in als dingliche Unterwerfungserklärung)
    • [Der Schuldner] übernimmt für sich selbst in Höhe von [300.000 €] die persönliche Haftung.
  • Kein Sicherungsvertrag zur Verknüpfung des Darlehensvertrags und der persönlichen Haftungsübernahme
  • Einwände gegen den Darlehensvertrag können (insb. während der Vollstreckung durch Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO) über §§ 812 ff. BGB geltend gemacht werden, insb. § 812 I 2 Alt. 1 BGB: Kondizierbar, wenn Darlehensforderung erfüllt, da Rechtsgrund für Behaltendürfen des Anspruchs aus Schuldanerkenntnis wegfällt

2.
Wiederholen

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Frage

Was für eine Kreditsicherheit liegt vor, wenn der Schuldner sich beim Notar der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Vermögen unterwirft?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A nimmt bei Darlehensgeber D ein Darlehen i.H.v. 600.000€ auf. Als Sicherheit verlangt D eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Worum handelt es sich?

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