Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Kaufvertrag
Kaufvertrag, §§ 433 ff. BGB
KaufvertragKaufrecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Kaufvertrag, §§ 433 ff. BGB
Kaufvertrag, §§ 433 ff. BGB: Erwerb einer Sache oder eines Rechts gegen Zahlung des Kaufpreises
- Unentgeltlich: Dann Schenkung, § 516 I BGB
- Gegen Erwerb einer anderen Sache: Dann Tausch, § 480 BGB, auf den jedoch auch Kaufrecht anwendbar
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem Kaufvertrag? Was unterscheidet ihn von Schenkung und Tausch?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A inseriert eine Kleinanzeige im Internet über den Verkauf einer Kaffeemaschine für 100€ „zur Abholung“. B meldet sich und will kaufen, A soll die Maschine aber versenden, da er sehr weit weg wohne. A ist einverstanden mit dem Kauf, besteht darauf, dass B die Kaffeemaschine abholen muss. Ist ein Vertrag geschlossen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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