Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Anspruch, Forderung und Verbindlichkeit
AnspruchAnsprücheForderungSchuldVerbindlichkeit
1.Verstehen
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Anspruch, Forderung und Verbindlichkeit
Anspruch, Forderung, Schuld und Verbindlichkeit
- Anspruch, legaldefiniert in § 194 I BGB: Recht, von einem anderem ein Tun oder Unterlassen zu verlangen; es gibt z.B. schuldrechtliche Ansprüche (Forderungen), aber z.B. auch sachenrechtliche, familienrechtliche und erbrechtliche Ansprüche
- Forderung: Schuldrechtlicher Anspruch des Gläubigers ggü. dem Schuldner (nur schuldrechtliche Ansprüche nennt man Forderung, z.B. nicht dingliche Ansprüche)
- Schuld / Verbindlichkeit: Verpflichtung des Schuldners ggü. dem Gläubiger; Kehrseite einer Forderung
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