Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Bereicherungsrecht
Durchgriffskondiktion bei unentgeltlicher Zuwendung, § 822 BGB
Durchgriffskondiktion
1.Verstehen
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Durchgriffskondiktion bei unentgeltlicher Zuwendung, § 822 BGB
Voraussetzungen
- Etwas erlangt: Vermögenswerter Vorteil
- Verfügung eines Berechtigten
- Wenn unberechtigt gilt stattdessen § 816 I 2 BGB
- Unentgeltlichkeit der Verfügung
- Verfügender wäre seinerseits zur Herausgabe verpflichtet
- Dieser Anspruch gerade wegen Unentgeltlichkeit (§ 818 III BGB) ausgeschlossen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 822 BGB?
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