Auszug

Durchgriffskondiktion bei unentgeltlicher Zuwendung, § 822 BGB

Durchgriffskondiktion

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Durchgriffskondiktion bei unentgeltlicher Zuwendung, § 822 BGB

Voraussetzungen

  1. Etwas erlangt: Vermögenswerter Vorteil
  2. Verfügung eines Berechtigten
    • Wenn unberechtigt gilt stattdessen § 816 I 2 BGB
  3. Unentgeltlichkeit der Verfügung
  4. Verfügender wäre seinerseits zur Herausgabe verpflichtet
  5. Dieser Anspruch gerade wegen Unentgeltlichkeit (§ 818 III BGB) ausgeschlossen

2.
Wiederholen

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Frage

Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 822 BGB?

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