Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Inhalt von Schadensersatzansprüchen allgemein
Drittschadensliquidation
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Drittschadensliquidation
Im Innenverhältnis zwischen Anspruchsinhaber und Geschädigtem
- Anspruchsinhaber muss Erlangtes herausgeben aus § 285 BGB oder Vertrag
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wenn der Anspruchsinhaber den Schadensersatz bekommt, geht dann der Geschädigte (der ja den Schaden hat) leer aus?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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