Auszug

Dingliche Surrogation

Dingliche Surrogation

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Dingliche Surrogation

Dingliche Surrogation (lat.: „surrogatum“, dt.: „Ersatz“): Austausch eines Gegenstandes gegen einen anderen (durch Delikt, Hoheitsakt oder Verfügung)

  • Surrogat tritt anstelle eines Gegenstandes
  • Rechte an bisherigem Gegenstand setzen sich fort an Surrogat
  • Dingliche Surrogation tritt nur ein, wenn dies ausdrücklich gesetzlich normiert ist, z.B. § 1247 2 BGB

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter einer „dinglichen Surrogation“?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Welche Aussagen über „Surrogate“ und „dingliche Surrogation“ sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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