- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Geschäftsführung ohne Auftrag
Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 ff. BGB
1.Verstehen
Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 ff. BGB
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), §§ 677 ff. BGB: Geschäftsführer besorgt ein Geschäft für Geschäftsherrn ohne von diesem dazu beauftragt oder sonst berechtigt zu sein
2.Wiederholen
Was versteht man unter einer Geschäftsführung ohne Auftrag?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A und B besitzen zwei benachbarte Ferienwohnungen. Sie haben die Wohnungsschlüssel ausgetauscht, damit sie im Bedarfsfall füreinander einspringen können. Da A schon lange nach Mietern sucht, vermietet B dessen Ferienwohnung für ein Wochenende an ihren Bekannten C. Um dem C die Schlüssel zu bringen, entstehen ihr Fahrtkosten. Kann sie dafür von A Ersatz verlangen?
Da A schon lange nach Mietern sucht, vermietet B dessen Ferienwohnung für ein Wochenende an ihren Bekannten C. C bezahlt direkt an B. Hat A Ansprüche gegen B?
Da A schon lange nach Mietern sucht, vermietet B dessen Ferienwohnung für ein Wochenende an ihren Bekannten C. Kann sie für diese Tätigkeit von A Ersatz verlangen?
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