Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Miete, Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen
Mietvertrag: Mängelgewährleistung, §§ 536 ff. BGB
MängelgewährleistungMängelgewährleistungsrechtMängelrechte
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Mietvertrag: Mängelgewährleistung, §§ 536 ff. BGB
Mängelrechte, §§ 536 ff. BGB
- Allgemeines Leistungsstörungsrecht betreffend Mängelgewährleistung vollständig verdrängt ab Gebrauchsüberlassung (meist Übergabe der Mietsache) durch mietrechtliches Mängelgewährleistungsrecht
- Kein Verweis auf §§ 280 ff. BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Gibt es wie z.B. im Kaufrecht auch beim Mietvertrag ein spezielles Gewährleistungsrecht oder ist immer das allgemeine Leistungsstörungsrecht anzuwenden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A ist Mieter der Wohnung des Vermieters V. Nach einigen Monaten entdeckt er einen massiven Schimmelbefall. Wonach richten sich seine Ansprüche?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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