Auszug

Gewährleistung: Mangel, §§ 434, 435 BGB

MangelSachmangel

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gewährleistung: Mangel, §§ 434, 435 BGB

Andere Sache oder zu geringe Menge geliefert, § 434 V BGB: Steht Sachmangel gleich

  • Minus / Mankolieferung / Zuweniglieferung: Zu geringe Menge; nur bei verdeckter Teilleistung (Mindermenge für Käufer nicht erkennbar) und wenn Verkäufer Erfüllungswille für Anspruch aus Vertrag hatte
  • Aliud / Falschlieferung: Andere Sache i.S.d. § 434 V BGB
    • Peius: Mangelhafte Leistung
    • Aliud und Peius voneinander abzugrenzen (z.B. ob eine Flasche Lemberger ein schlechter Dornfelder oder eine andere Sache darstellt) ist heute nicht mehr nötig, da nun beide in § 434 III BGB gleichgestellt

2.
Wiederholen

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Frage

Begründet auch eine Falschlieferung oder eine Zuweniglieferung einen Sachmangel?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A kauft bei B ein gebrauchtes Fahrrad. B liefert dem A stattdessen ein funktionsgleiches ähnliches Modell mit vergleichbarem Wert. Das Fahrrad funktioniert tadellos. Liegt ein Mangel vor?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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