- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Miete, Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen
Pachtvertrag, §§ 581 ff. BGB
1.Verstehen
Pachtvertrag, §§ 581 ff. BGB
Pachtvertrag, §§ 581 ff. BGB: Gebrauch und Fruchtziehung (≠ Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB) hinsichtlich eines Gegenstands (nicht nur Sachen, sondern auch Rechte)
2.Wiederholen
Was versteht man unter einem Pachtvertrag?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Einzelhändler A vereinbart mit seinem Nachbarn B, dass A sein Auto während der Geschäftszeiten auf dem Grundstück des B parken darf. Im Gegenzug räumt A dem B Rabatte in seinem Laden ein. Was für ein Vertrag ist hier zustande gekommen?
A schließt einen Vertrag mit B. Gegenstand ist die Gebrauchsüberlassung an einem großen Grundstück mit einem Wohnhaus, das er bewohnen wird, einer Garage, in der er sein Auto abstellen will, einem Teich und einem Obstgarten, dessen Erträge A behalten darf. Was für ein Vertrag liegt hier vor?
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