- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Miete, Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen
Pachtvertrag, §§ 581 ff. BGB
PachtPachtvertrag
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Was versteht man unter einem Pachtvertrag?
Merke
Pachtvertrag, §§ 581 ff. BGB: Gebrauch und Fruchtziehung (≠ Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB) hinsichtlich eines Gegenstands (nicht nur Sachen, sondern auch Rechte)
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Frage 1/2
Einzelhändler A vereinbart mit seinem Nachbarn B, dass A sein Auto während der Geschäftszeiten auf dem Grundstück des B parken darf. Im Gegenzug räumt A dem B Rabatte in seinem Laden ein. Was für ein Vertrag ist hier zustande gekommen?
Pachtvertrag, § 581 BGB.
Verwahrungsvertrag, § 688 BGB.
Leihvertrag, § 598 BGB.
Mietvertrag, § 535 BGB.
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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