Auszug

Werklieferungsvertrag, § 650 BGB

Werklieferungsvertrag

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Werklieferungsvertrag, § 650 BGB

Werklieferungsvertrag, § 650 BGB: Lieferung neu herzustellender / erzeugender beweglicher Sache

  • In Sache verkörperte geistige Leistung: z.B. Gutachten, Beratung; geschuldet nicht bedrucktes Papier, sondern geistiger Inhalt
  • Bauvertrag, §§ 650a ff. BGB: Nur bewegliche Sachen
  • Anwendung des Kaufrechts, § 650 1 BGB
  • Für nicht vertretbare Sachen zusätzlich einige Vorschriften aus Werkvertragsrecht, § 650 3 BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter einem Werklieferungsvertrag? Welches Recht ist darauf anwendbar?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

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Frage 1

A bestellt bei Hersteller H ein mit seinem Namen Trikot besticktes Fußballtrikot. Welche Aussagen sind richtig?

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