- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Pauschalreisevertrag
Werklieferungsvertrag, § 650 BGB
Werklieferungsvertrag
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter einem Werklieferungsvertrag? Welches Recht ist darauf anwendbar?
Merke
Werklieferungsvertrag, § 650 BGB: Lieferung neu herzustellender / erzeugender beweglicher Sache
- In Sache verkörperte geistige Leistung: z.B. Gutachten, Beratung; geschuldet nicht bedrucktes Papier, sondern geistiger Inhalt
- Bauvertrag, §§ 650a ff. BGB: Nur bewegliche Sachen
- Anwendung des Kaufrechts, § 650 1 BGB
- Für nicht vertretbare Sachen zusätzlich einige Vorschriften aus Werkvertragsrecht, § 650 3 BGB
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Frage 1/1
A bestellt bei Hersteller H ein mit seinem Namen Trikot besticktes Fußballtrikot. Welche Aussagen sind richtig?
Es handelt sich um einen Werkvertrag.
Es handelt sich um einen Kaufvertrag.
Werkvertragsrecht ist anzuwenden.
Kaufrecht ist anzuwenden.
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Ziad T.
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