Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Bestimmung des Schuldverhältnisses
Gefahrtragung
GefahrZufallGefahrtragung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gefahrtragung
Gefahr und Zufall
- Gefahr: Zufallsrisiko (lat.: „casum sentit dominus“, dt.: „den Zufall trägt der Herr der Sache / Eigentümer“)
- Zufall: Weder vom Schuldner noch vom Gläubiger zu vertreten
- z.B. höhere Gewalt
- z.B. aber auch wenn von Drittem zu vertreten, der nicht in Pflichtenkreis der Parteien; z.B. bei Schickschuld der Spediteur (≠ Bringschuld, wo Spediteur Erfüllungsgehilfe des Schuldners ist)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter den Begriffen Gefahr und Zufall?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Unternehmer A kauft bei B online ein gebrauchtes Fahrrad, das B an A versenden soll. B übergibt das Rad an die Transportperson T. Durch ein Verschulden des T wird das Rad auf dem Transportweg vollständig zerstört. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
Unternehmer A kauft bei B online ein gebrauchtes Fahrrad, das B an A versenden soll. B übergibt das Rad an die Transportperson T. Durch ein Verschulden des T wird das Rad auf dem Transportweg vollständig zerstört. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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