Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag, Behandlungsvertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Maklervertrag
Heiratsvermittlung, § 656 BGB
HeiratsvermittlungEhevermittlung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Heiratsvermittlung, § 656 BGB
Heiratsvermittlung / Ehevermittlung, § 656 BGB: Heute kaum noch relevant, weitgehend durch Partnervermittlung abgelöst
- Vergütung nicht verpflichtend, sondern Naturalobligation, § 656 I 1 BGB
- Keine Rückforderungsmöglichkeit wegen fehlender Verpflichtung, § 656 I 2 BGB
- Teilweise analoge Anwendung für Partnervermittlung (≠ Ehevermittlung) zum Zwecke der Prozessverhinderung, um nicht intime Dinge aufzudecken
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Besonderheiten gelten bei einem Heiratsvermittlungsvertrag?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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